Die Gemeinde in der Opferrolle

Das Medium “20 Minuten” berichtet von der Pressekonferenz der Gemeinde Crans-Montana, die am 06. Januar 2025 stattfand

“Er war Ankläger und Angeklagter zugleich, verteidigte sich gegen kritische Fragen von Journalistinnen und Journalisten und betonte zugleich, die Gemeinde sei als Geschädigte am stärksten betroffen von der Feuerkatastrophe im «Le Constellation»: Der Gemeindepräsident von Crans-Montana hat sich am Dienstagmorgen an einer Pressekonferenz den Fragen der Journalisten gestellt.”

Bereits vor einigen Tagen wurde bekannt, dass sich die Gemeinde Crans-Montana als “Privatbeteiligte/Zivilkläger” den Strafermittlungen anschliesse.

Opferrolle trotz eigener Verantwortung

Dass die Gemeinde mit der frühen Bekanntgabe ihrer Rolle als Zivilbeteiligte taktisch vorgeht, ist nicht von der Hand zu weisen.

Die Gemeinde könnte dies aus taktischen Gründen tun, als Zivilbeteiligter stellt sie sich in der öffentlichen Wahrnehmung auf die Seite der Opfer, ist selbst „Opfer“ und könnte so versuchen, das Augenmerk von eigenen Versäumnissen abzuwenden, zu „verwedeln“.

Strafanzeige gegen Gemeindeverantwortliche muss folgen

Basierend auf den bisher bekannten Informationen zur Brandkatastrophe in der Bar „Le Constellation“ in Crans-Montana (Schweiz) vom 1. Januar 2026 könnten mehrere Amtspflichtverletzungen (nach Art. 315 StGB) durch Behörden vorliegen, insbesondere durch Unterlassungen oder Fahrlässigkeiten bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Diese Straftat setzt voraus, dass ein Amtsträger (z. B. Gemeindepräsident, Sicherheitsbeauftragter) seine Pflichten verletzt, um Vorteile zu verschaffen oder Schaden zuzufügen – oft reicht grobe Fahrlässigkeit. Die laufende Untersuchung der Walliser Staatsanwaltschaft prüft solche Aspekte, aber endgültige Feststellungen fehlen noch. Hier eine Übersicht über potenzielle Verletzungen, abgeleitet aus Berichten zu Kontrollen, Vorschriften und Verantwortlichkeiten:

1. Unterlassung jährlicher Brandschutzkontrollen durch die Gemeinde

  • Beschreibung: Das walliser Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente (SGS 540.1) schreibt für öffentlich zugängliche Gebäude wie Bars jährliche Inspektionen vor, die von der Gemeinde (durch den Sicherheitsbeauftragten oder delegierte Experten) durchgeführt werden müssen. Der Betreiber Jacques Moretti gab an, dass in den letzten 10 Jahren nur dreimal kontrolliert wurde, was auf systematisches Versagen hindeutet.
  • Mögliche Verantwortliche: Primär der Gemeinderat von Crans-Montana (einschließlich Präsident Nicolas Féraud) und der Sicherheitsbeauftragte, da die Gemeinde die Feuerpolizei ausübt und für die Umsetzung verantwortlich ist. Dies könnte als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, wenn keine Dokumentation oder Begründung für die Unterlassungen vorliegt.
  • Konsequenzen: Potenzielle kausale Verbindung zum Brand, da Mängel (z. B. entzündliche Akustikplatten, schmaler Ausgang) nicht erkannt wurden. Kritik an laxen Praktiken in Wallis-Gemeinden verstärkt diesen Verdacht.

2. Versäumnis bei der Prüfung von Umbauten und Betriebsgenehmigungen

  • Beschreibung: Nach der Übernahme der Bar 2015 durch die Morettis wurden Umbauten (z. B. Verschmälerung der Treppe, Installation entzündlicher Materialien) vorgenommen, ohne dass möglicherweise ausreichende behördliche Prüfungen stattfanden. Brandschutzvorschriften erfordern individuelle, objektbezogene Bewertungen bei Renovierungen, inklusive Genehmigungen und Nachkontrollen.
  • Mögliche Verantwortliche: Die Gemeinde Crans-Montana ist für die Einhaltung und Überwachung zuständig. Wenn Genehmigungen erteilt wurden, ohne die Risiken (z. B. nur ein Fluchtweg trotz Kapazität für über 100 Personen) zu prüfen, läge eine Pflichtverletzung vor. Der Gemeindepräsident wollte keine Details zu Kontrollturnus nennen, was auf Unwissenheit, Nachlässigkeit oder Verschleierung hindeutet.
  • Konsequenzen: Dies könnte zu fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung beigetragen haben, da die Umbauten die Brandausbreitung begünstigten.

Was Geschädigte jetzt tun sollten

Geschädigte und deren Familien sollten bereits jetzt einen Rechtsanwalt mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragen. Der Rechtsanwalt wird zuerst Strafanzeige gegen die Betreiber der Bar und wohl auch gegen die Verantwortlichen der Gemeinde erstatten und Akteneinsicht beantragen. Im Zuge der Akteneinsicht in die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft können belastbare Informationen genutzt werden, um die eigenen Ansprüche zu konkretisieren.

Die Betroffenen sollten die Arztbriefe dem Rechtsanwalt übergeben und ein Tagebuch führen, das das Erlebte verzeichnet und die alltäglichen Beschwerden (körperlich und psychisch) dokumentiert. Eine regelmässige Konsultation mit Ärzten und Psychologen ist empfohlen.

Persönliche Einschätzungen zur Sache von mir finden Sie auch auf twitter/x bei https://x.com/RichtigMosern

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